{"id":224,"date":"2025-02-05T09:32:51","date_gmt":"2025-02-05T09:32:51","guid":{"rendered":"https:\/\/children-of-arusha.de\/?page_id=224"},"modified":"2025-02-12T10:30:41","modified_gmt":"2025-02-12T10:30:41","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/children-of-arusha.de\/en\/vereinssatzung\/","title":{"rendered":"Articles of association"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Articles of association<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>I.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eChildren of Arusha\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>II.<\/p>\n\n\n\n<p>Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Mit Eintragung f\u00fchrt er den Namenszusatz \u201ee. V.\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>III.<\/p>\n\n\n\n<p>Sitz des Vereins ist in M\u00fcnchen.<\/p>\n\n\n\n<p>IV.<\/p>\n\n\n\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2. Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>I.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>II.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, des Wohlfahrtswesens, der Kriminalpr\u00e4vention, der Entwicklungszusammenarbeit und des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements:<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein unterst\u00fctzt finanziell benachteiligte (Waisen-)Kinder- und Jugendliche in Tansania.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00f6rdert junge Menschen, insbesondere Waisenkinder, in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und tr\u00e4gt dazu bei Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren f\u00fcr ihr Wohl zu sch\u00fctzen und positive Lebensbedingungen f\u00fcr die Kinder und Jugendlichen zu schaffen und zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein setzt sich zudem f\u00fcr die Bildung und Erziehung von benachteiligten Kindern in Tansania ein, was sich auch positiv auf deren Kriminalpr\u00e4vention auswirken soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren sollen durch das Wirken des Vereins die Essensversorgung der Kinder und die Zust\u00e4nde in den Unterk\u00fcnften vor Ort verbessert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die Unterst\u00fctzung von finanziell benachteiligten Kindern- und Jugendlichen wirkt der Verein positiv auf die Entwicklungszusammenarbeit in dem Entwicklungsland Tansania ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiter soll der Verein darauf hinwirken freiwillige ehrenamtliche Helfer f\u00fcr Arbeitseins\u00e4tze in Tansania zu gewinnen und somit das B\u00fcrgerschaftliche Engagement f\u00fcr Hilfseins\u00e4tze oder Spenden anzuregen.<\/p>\n\n\n\n<p>III.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch Geld- und Materialspenden an Waisenh\u00e4user sowie benachteiligte Kinder- und Jugendliche in Tansania.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch den Verein werden unter anderem Hilfspersonen oder Vereinsmitglieder vor Ort eingesetzt, welche das Wohl der Kinder durch die Beschaffung von Lebensmitteln und f\u00fcr den Alltag oder die Schule ben\u00f6tigten Dingen verbessern. Es werden zudem notwendige Bauma\u00dfnahmen in Waisenh\u00e4usern und notwendige medizinische Behandlungen der benachteiligten Kinder- und Jugendlichen mitfinanziert.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren vermittelt der Verein Patenschaften f\u00fcr einzelne Kinder, um deren Schulgeb\u00fchren zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Planung und Durchf\u00fchrung einzelner Projekte vor Ort arbeitet der Verein auch mit lokalen non Profit Organisationen, wie der \u201eKaribu Foundation\u201c, in Arusha zusammen.<\/p>\n\n\n\n<p>IV.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>V.<\/p>\n\n\n\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>VI.<\/p>\n\n\n\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3. Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>I.<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n\n\n\n<p>II.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>III.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, bei juristischen Personen deren Erl\u00f6schen, Austritt oder Ausschluss.<\/p>\n\n\n\n<p>IV.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Er ist nur mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>V.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen hat oder wenn es mit mindestens einem Jahresbeitrag mit mehr als sechs Monaten in Verzug ist. \u00dcber einen Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem Auszuschlie\u00dfenden ist vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; der Ausschluss wegen Zahlungsverzuges ist mit einer Frist von drei Monaten schriftlich anzudrohen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4. Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;Von den Mitgliedern wird ein Geldbetrag als regelm\u00e4\u00dfiger Jahresbeitrag erhoben. \u00dcber dessen H\u00f6he und F\u00e4lligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5. Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6. Vereinsvorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>I.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand ist ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<p>II.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei Personen, n\u00e4mlich dem 1. und dem 2. Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>III.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>IV.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gew\u00e4hlt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur erfolgreichen Neuwahl des Vorstands im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands w\u00e4hrend der Amtsdauer aus, kann der Vorstand f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied bestellen.<\/p>\n\n\n\n<p>V.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7. Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>I.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, die nicht durch gegenw\u00e4rtige Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung,<\/p>\n\n\n\n<p>2. Einberufung der Mitgliederversammlung,<\/p>\n\n\n\n<p>3. Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/p>\n\n\n\n<p>4. Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p>II.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8. Beschlussfassung des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>I.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Vorstandssitzungen oder auf schriftlichem Wege.<\/p>\n\n\n\n<p>II.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorstandssitzungen sind vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden in Textform oder (fern-) m\u00fcndlich unter Einhaltung einer Einberufungsfrist von einer Woche einzuberufen. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht. Sitzungsleiter ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende. Im \u00dcbrigen wird der Sitzungsleiter aus der Mitte der anwesenden Vorstandsmitglieder gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>III.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. Die Beschlussf\u00e4higkeit des Vorstandes setzt nicht voraus, dass s\u00e4mtliche Vorstands\u00e4mter besetzt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>IV.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das Ort und Zeit der Sitzung, Namen der Teilnehmer, gefasste Beschl\u00fcsse und Abstimmungsergebnis enthalten soll. Das Protokoll dient Beweiszwecken.<\/p>\n\n\n\n<p>V.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Vorstandsbeschluss kann au\u00dferhalb einer Sitzung, m\u00fcndlich, schriftlich, per E-Mail oder auf anderem Wege der elektronischen Kommunikation gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der Beschlussfassung erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9. Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>I.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der Kassenpr\u00fcfer,<\/p>\n\n\n\n<p>2. Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung,<\/p>\n\n\n\n<p>3. Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/p>\n\n\n\n<p>4. Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrages,<\/p>\n\n\n\n<p>5. Beschlussfassung \u00fcber Beschwerden gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags und gegen einen Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstands,<\/p>\n\n\n\n<p>6. Genehmigung des Haushaltsplanes und Entgegennahme des Jahresberichts und sonstiger Berichte des Vorstands,<\/p>\n\n\n\n<p>7) Entlastung des Vorstands.<\/p>\n\n\n\n<p>II.<\/p>\n\n\n\n<p>Einmal j\u00e4hrlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins statt. Weitere (au\u00dferordentliche) Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von einem f\u00fcnftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde schriftlich vom Vorstand verlangt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>III.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Protokollf\u00fchrer ist der Schriftf\u00fchrer, bei dessen Verhinderung bestimmt die Versammlung den Protokollf\u00fchrer. Das Protokoll soll Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Person von Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer, die Tagesordnung, die gefassten Beschl\u00fcsse samt Art der Abstimmung und Abstimmungsergebnissen enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10. Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>I.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.Die Einberufung erfolgt in Textform.<\/p>\n\n\n\n<p>II.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied kann beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Geht ein solcher Antrag sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand ein, ist die Tagesordnung zu Beginn der Mitgliederversammlung entsprechend zu erg\u00e4nzen. Geht er sp\u00e4ter ein oder wird er erst in der Mitgliederversammlung gestellt, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung \u00fcber die Zulassung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>I.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. Ist auch der 2. Vorsitzende verhindert, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Aussprache einem anderen Vereinsmitglied oder einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>II.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter.<\/p>\n\n\n\n<p>III.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit in gegenw\u00e4rtiger Satzung nicht ausdr\u00fccklich anders bestimmt, fasst die Mitgliederversammlung Beschl\u00fcsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen ist jedoch erforderlich f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<p>1. die \u00c4nderung der Satzung,<\/p>\n\n\n\n<p>2. die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/p>\n\n\n\n<p>3. die Zulassung von nachtr\u00e4glichen Antr\u00e4gen auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>IV.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Wahlen gelten die Bestimmungen \u00fcber die Beschlussfassung entsprechend. Der Versammlungsleiter kann dabei bestimmen, dass \u00fcber mehrere zu w\u00e4hlende \u00c4mter in einem Wahlgang abgestimmt wird. Erreicht jedoch im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit, ist die Wahl zu wiederholen. Erreicht auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit, gen\u00fcgt im dritten und in weiteren Wahlg\u00e4ngen die einfache Mehrheit. Erreicht auch nach mindestens drei Wahlg\u00e4ngen kein Kandidat eine Mehrheit, kann der Versammlungsleiter bestimmen, dass das Los entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12. Kassenf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Schatzmeister hat \u00fcber die Kassengesch\u00e4fte Buch zu f\u00fchren und eine Jahresrechnung zu erstellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13. Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Mitgliederverwaltung und zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben und im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert:<\/p>\n\n\n\n<p>(Name, Vorname, Anschrift, ggf. (wenn n\u00f6tig) Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, ggf. Bankverbindung).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>I.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>II.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft oder eine juristische Person der\/die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>III.<\/p>\n\n\n\n<p>Liquidatoren sind der 1. und 2. Vorsitzende als je einzelvertretungsberechtigte Liquidatoren, soweit die Versammlung nichts anderes beschlie\u00dft.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinssatzung \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr I. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eChildren of Arusha\u201c II. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Mit Eintragung f\u00fchrt er den Namenszusatz \u201ee. 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